Buchführungspflicht: Was Unternehmer und Gründer wissen müssen

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Die Buchführungspflicht stellt sicher, dass Unternehmen ihre wirtschaftliche Lage vollständig und nachvollziehbar dokumentieren. Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) und in der Abgabenordnung (AO) geregelt und betrifft je nach Rechtsform und Unternehmensgröße unterschiedliche Unternehmer.

 

Wer ist nach Handelsrecht buchführungspflichtig? (§§ 238, 241a HGB)

Grundsätzlich müssen alle Kaufleute Bücher führen, darunter:


  • e. K. / e. Kffr.

  • OHG, KG

  • GmbH, UG (haftungsbeschränkt)

  • AG

 

Einzelkaufleute sind nur dann befreit, wenn sie an zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren:


  • weniger als 800.000 € Umsatz und

  • weniger als 80.000 € Gewinn erzielen.

 

Bei Neugründung genügt es, wenn diese Werte zum ersten Abschlussstichtag nicht überschritten werden.

 

Wer ist nach Steuerrecht buchführungspflichtig? (§§ 140, 141 AO)

 
Derivative Buchführungspflicht (§ 140 AO)

Wer nach HGB buchführungspflichtig ist, ist automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig.

Originäre Buchführungspflicht (§ 141 AO)

Auch ohne Handelsregistereintrag entsteht eine Bilanzierungspflicht, wenn folgende Werte überschritten werden:


  • mehr als 800.000 € Umsatz, oder

  • mehr als 80.000 € Gewinn im Wirtschaftsjahr.

 

Wer darf die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nutzen?

Alle, die weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich buchführungspflichtig sind – z. B.:


  • viele Einzelunternehmer bzw. Gewerbetreibende

  • Freiberufler

 

Die EÜR folgt dem Zu- und Abflussprinzip, während die Bilanzierung dem Periodenabgrenzungsprinzip folgt.


Warum das Thema für Gründer besonders relevant ist

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer buchführungspflichtig.

  • Wachsende Unternehmen überschreiten oft schneller als gedacht die Grenzwerte.

  • Professionelle Unterstützung verhindert Fehler.

  • Banken, Investoren und Förderstellen verlangen oft aussagekräftige Auswertungen und Finanzpläne.

 

Fazit – Warum eine durchdachte Buchhaltung von Anfang an sinnvoll ist

Die Buchführungspflicht ist kein Hindernis – sondern eine gesetzliche Grundlage für Transparenz, Ordnung und Planungssicherheit. Für Gründer bedeutet das: Wer früh in eine professionelle Buchhaltung und Bilanzierung investiert, spart langfristig Risiken, Aufwand und Stress. Es schafft Vertrauen bei Banken, Geschäftspartnern und dem Finanzamt — und legt eine solide Basis für Wachstum und Stabilität.

Hinweis

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